Versicherung zahlt nicht? Wir erzwingen Ihre berechtigten Ansprüche gegen BU, PKV & Co.

Wenn die Versicherung im Ernstfall die Leistung verweigert, bricht für Betroffene oft eine Welt zusammen und die finanzielle Existenz gerät ins Wanken. SOLVE beendet das unfaire Taktieren der Konzerne und sorgt mit juristischer Präzision dafür, dass Sie zeitnah zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche mit Nachdruck und fundierter Expertise durch.

SOLVE

Schutz vor Versicherungen durch das SOLVE-Prinzip

Wir analysieren zunächst akribisch Ihre Versicherungspolicen sowie die Ablehnungsbescheide, um die strategischen Schwachpunkte in der Argumentation der Gegenseite präzise zu identifizieren. Unsere Experten für Versicherungsrecht bereiten daraufhin eine lückenlose Beweisführung vor, die medizinische Gutachten oder Schadensberichte taktisch klug in die rechtliche Argumentationskette integriert. Durch die sofortige Übernahme der Korrespondenz unterbinden wir die typische Verzögerungstaktik der Versicherer und setzen verbindliche Fristen zur Auszahlung der geschuldeten Leistungen. Wir forcieren eine außergerichtliche Einigung auf Augenhöhe, bereiten jedoch gleichzeitig konsequent den Klageweg vor, um Ihre Position maximal zu stärken.

Parallel dazu prüfen wir laufend die Einhaltung aktueller Rechtsprechung des BGH, damit keine formellen Fehler der Versicherung ungenutzt bleiben. Wir implementieren eine lückenlose Dokumentation aller Ansprüche, um auch rückwirkende Erstattungen sowie Verzugszinsen rechtssicher für Sie geltend zu machen. Unser Team koordiniert bei Bedarf externe medizinische Sachverständige, welche die notwendigen Belege für Ihre Berufsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit objektiv untermauern. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz sichern wir Ihre Liquidität und stellen sicher, dass der Versicherungsschutz, für den Sie jahrelang bezahlt haben, im Bedarfsfall auch tatsächlich greift.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Berufsunfähigkeit (BU): Die Versicherung behauptet, Sie könnten in einem anderen Beruf arbeiten (Verweisung) oder der Grad der BU sei unter 50 %.

  • Private Krankenversicherung (PKV): Notwendige Heilbehandlungen oder teure Medikamente werden als „medizinisch nicht notwendig“ abgelehnt.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Ablehnung von Krankengeldzahlungen oder spezialisierten Therapien trotz fachärztlicher Verordnung.

  • Haftpflichtschäden: Die Versicherung des Unfallgegners kürzt unberechtigt die Schadenssumme oder bestreitet den Unfallhergang.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 30 bis 180 Tage (je Verhandlungsbereitschaft des Versicherers)

Geschätzte Kosten: 1.200 € – 4.500 € (abhängig vom Streitwert; oft gedeckt durch Rechtsschutzversicherung)

Nun Ihr Recht sichern und anfragen:

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