Lovescam – Rückforderungen bei gescheiterten oder vorgetäuschten Beziehungen

Nicht immer steckt hinter einer gescheiterten Beziehung echte Zuneigung – manchmal war sie von Anfang an Täuschung, manchmal wurde sie nur kurz gelebt und abrupt beendet. In beiden Fällen kommt es häufig vor, dass Geld oder Wertgegenstände in erheblichem Umfang übergeben wurden. Die Gegenseite beruft sich dann oft auf das Motto „geschenkt ist geschenkt“. Doch rechtlich ist die Lage deutlich komplexer – und es bestehen Chancen, das Gegebene zurückzufordern.

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Ihr Partner gegen Lovescam

Das Paket „Lovescam“ richtet sich an Menschen, die in einer Beziehung oder engen Bekanntschaft erhebliche finanzielle oder materielle Zuwendungen geleistet haben. Dies betrifft nicht nur Konstellationen, in denen die Beziehung von vornherein nicht ernst gemeint war, sondern auch Fälle, in denen eine Partnerschaft zwar bestand, aber sehr schnell wieder beendet wurde. In beiden Situationen stehen Betroffene oft vor der Frage, ob sie ihr Geld oder ihre Sachen zurückfordern können. Die Gegenseite verweist meist auf den Grundsatz, dass Geschenke nicht zurückgefordert werden können.

Doch die Rechtsprechung kennt zahlreiche Ausnahmen: Wurde die Zuwendung unter falschen Voraussetzungen gemacht oder ist sie angesichts der kurzen Dauer der Beziehung unangemessen, können Rückforderungsansprüche bestehen. Wichtig ist, Täuschung, Arglist oder besondere Umstände sauber zu begründen und rechtlich richtig einzuordnen. Wir entwickeln für Sie eine individuelle Strategie, prüfen die Beweislage und vertreten Ihre Interessen entschlossen. So erhöhen sich Ihre Chancen erheblich, nicht auf den Folgen einer abrupt beendeten oder vorgetäuschten Beziehung sitzen zu bleiben.

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