Wir unterziehen die Verträge und gelieferten Arbeitsergebnisse Ihrer Consultants einem tiefgreifenden Rechts-Audit zur Identifikation von Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Sobald wir feststellen, dass der Schwerpunkt der Leistung in einer unzulässigen Rechtsberatung lag, begründen wir die Nichtigkeit des gesamten Beratungsvertrages gemäß § 134 BGB. Wir fordern die bereits gezahlten Honorare unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB mit Nachdruck für Sie zurück. Parallel dazu analysieren wir das enorme Haftungsrisiko des Beraters, da dessen Berufshaftpflichtversicherung bei unzulässiger Rechtsberatung in der Regel die Deckung verweigert und er somit privat haftet.
Wir nutzen diesen Hebel in der direkten Konfrontation mit dem Consultant, um eine schnelle und außergerichtliche Rückzahlung Ihrer Investitionskosten zu erwirken. Gleichzeitig heilen wir die juristischen Fehler des Beraters, indem wir die betroffenen Strukturen (z. B. Umwandlungen oder Kaufverträge) rechtssicher nachbearbeiten und auf ein solides Fundament stellen. Unsere Experten dokumentieren die Beweislast so lückenlos, dass der Berater den Nachweis einer bloßen „Nebenleistung“ nach § 5 RDG faktisch nicht mehr führen kann. Wir sichern Sie gegen etwaige Gegenforderungen des Beraters ab und stellen die volle Transparenz über die tatsächliche Qualität der bisherigen Beratungsleistung her. Durch die Kombination aus Rückforderung und rechtlicher Sanierung wird unsere Beauftragung für Sie oft kostenneutral oder führt sogar zu einem Liquiditätsgewinn.