Ihr Geld gehört Ihnen: Professionelle Hilfe, wenn Schuldner nicht zahlen

Es fängt oft mit Vertrauen an und endet mit Frust: Sie haben privat etwas verkauft, eine Kaution nicht zurückerhalten, Schmerzensgeld wird nicht gezahlt oder ein Bekannter gibt das geliehene Geld trotz Zusage nicht zurück. Wenn freundliche Nachrichten ignoriert werden und Sie sich hilflos fühlen, übernimmt SOLVE. Wir verwandeln Ihre berechtigte Forderung in einen vollstreckbaren Titel. Wir nehmen Ihnen die Last der Kommunikation ab und setzen alle juristischen Hebel in Bewegung, um Ihr Geld einzutreiben – konsequent, schnell und rechtssicher.

SOLVE

Forderungseinzug durch das SOLVE-Prinzip

Wir prüfen zunächst die rechtliche Grundlage Ihrer Forderung und setzen den Schuldner durch ein offizielles anwaltliches Mahnschreiben rechtssicher in Verzug. Oft genügt bereits der Briefkopf unserer Kanzlei, um säumigen Zahlern die Ernsthaftigkeit der Lage zu verdeutlichen und eine sofortige Zahlung zu bewirken. Sollte der Schuldner weiterhin schweigen, leiten wir ohne Zeitverlust das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Wir wehren unberechtigte Widersprüche des Schuldners ab und führen im Bedarfsfall das streitige Verfahren vor Gericht, um Ihre Ansprüche final titulieren zu lassen.

Parallel dazu übernehmen wir die strategische Zwangsvollstreckung: Wir beauftragen Gerichtsvollzieher, veranlassen Kontopfändungen oder pfänden Lohnansprüche direkt beim Arbeitgeber des Schuldners. Wir führen Ermittlungen zur Bonität und zum Aufenthaltsort durch, falls der Schuldner versucht, sich seiner Verantwortung durch Untertauchen oder Vermögensverschiebung zu entziehen. Unsere Experten beraten Sie ehrlich über die Erfolgsaussichten, damit Sie kein „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“, und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Titel über 30 Jahre hinweg sichern können. Wir verhandeln rechtssichere Ratenzahlungsvereinbarungen inklusive Schuldanerkenntnis, falls eine Einmalzahlung nicht möglich ist, um den Geldfluss sofort zu starten.

Abschließend sorgen wir dafür, dass nicht nur Ihre Hauptforderung, sondern auch Verzugszinsen und unsere Anwaltskosten vom Schuldner getragen werden.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Privatverkäufe: Sie haben über Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen Ware versendet, aber der Käufer zahlt trotz Mahnung nicht.

  • Mietkaution: Der Vermieter behält nach dem Auszug die Kaution ohne Angabe von Gründen ein (länger als die Prüffrist).

  • Private Darlehen: Ein ehemals guter Freund oder Bekannter reagiert nicht mehr auf Rückzahlungsaufforderungen.

  • Handwerker-Pfusch & Rückzahlung: Ein Dienstleister hat Anzahlungen genommen, aber die Leistung nie erbracht oder muss nach Rücktritt erstatten.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 14 Tage (Mahnung) bis 3 Monate (Vollstreckungstitel)

Geschätzte Kosten: Pauschale von 200 € + abhängig von Schuldenhöhe (Verzugsschaden: Kosten trägt oft der Schuldner)

Nun Ihr Geld zurückholen lassen und anfragen:

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