Wir analysieren die Ihnen zugestellte Abmahnung unmittelbar auf formelle und inhaltliche Mängel, wie zum Beispiel die notwendige Warnfunktion und die präzise Benennung des angeblichen Fehlverhaltens. Wir prüfen, ob der Arbeitgeber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat oder ob die Vorwürfe auf Missverständnissen oder unzureichenden Beweisen beruhen. Zur Verteidigung Ihrer Position formulieren wir eine rechtssichere Gegendarstellung gemäß § 83 BetrVG, die zwingend in Ihre Personalakte aufgenommen werden muss und Ihre Sicht der Dinge dokumentiert. Wir fordern den Arbeitgeber mit Nachdruck zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung des Dokuments aus der Akte auf, falls die Vorwürfe nachweislich unhaltbar sind.
Parallel dazu beraten wir Sie strategisch darüber, ob ein sofortiges Vorgehen sinnvoll ist oder ob wir die Unwirksamkeit taktisch erst in einem späteren Kündigungsschutzprozess geltend machen sollten. In Gesprächen mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat agieren wir als Ihr diplomatischer, aber bestimmter Vertreter, um die Situation zu deeskalieren, ohne Ihre Rechtsposition aufzugeben. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beweissicherung, um Entlastungszeugen oder schriftliche Belege für Ihr korrektes Verhalten rechtssicher zu sichern. Sollte der Arbeitgeber uneinsichtig bleiben, führen wir für Sie die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.