Honorar-Exit: Holen Sie sich Ihr Geld von unqualifizierten Beratern zurück

Viele Unternehmensberater und Strategie-Consultants überschreiten die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung, oft mit fatalen Folgen für die Mandanten. Wenn Ihr Berater ohne Anwaltszulassung rechtliche Strukturen entworfen oder Verträge finalisiert hat, ist sein Honoraranspruch rechtlich oft hinfällig. SOLVE prüft Ihre Beraterverträge und Work-Products: Wir decken Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auf und fordern gezahlte Honorare als ungerechtfertigte Bereicherung für Sie zurück.

SOLVE

Consulting-Check durch das SOLVE-Prinzip

Wir unterziehen die Verträge und gelieferten Arbeitsergebnisse Ihrer Consultants einem tiefgreifenden Rechts-Audit zur Identifikation von Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Sobald wir feststellen, dass der Schwerpunkt der Leistung in einer unzulässigen Rechtsberatung lag, begründen wir die Nichtigkeit des gesamten Beratungsvertrages gemäß § 134 BGB. Wir fordern die bereits gezahlten Honorare unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB mit Nachdruck für Sie zurück. Parallel dazu analysieren wir das enorme Haftungsrisiko des Beraters, da dessen Berufshaftpflichtversicherung bei unzulässiger Rechtsberatung in der Regel die Deckung verweigert und er somit privat haftet.

Wir nutzen diesen Hebel in der direkten Konfrontation mit dem Consultant, um eine schnelle und außergerichtliche Rückzahlung Ihrer Investitionskosten zu erwirken. Gleichzeitig heilen wir die juristischen Fehler des Beraters, indem wir die betroffenen Strukturen (z. B. Umwandlungen oder Kaufverträge) rechtssicher nachbearbeiten und auf ein solides Fundament stellen. Unsere Experten dokumentieren die Beweislast so lückenlos, dass der Berater den Nachweis einer bloßen „Nebenleistung“ nach § 5 RDG faktisch nicht mehr führen kann. Wir sichern Sie gegen etwaige Gegenforderungen des Beraters ab und stellen die volle Transparenz über die tatsächliche Qualität der bisherigen Beratungsleistung her. Durch die Kombination aus Rückforderung und rechtlicher Sanierung wird unsere Beauftragung für Sie oft kostenneutral oder führt sogar zu einem Liquiditätsgewinn.

Abschließend zertifizieren wir die Rechtsbeständigkeit Ihrer neuen Struktur, damit Sie nach dem „Berater-Debakel“ endlich wieder mit maximaler Sicherheit wachsen können.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Struktur-Consulting: Ein Berater hat eine Holding-Struktur oder Umwandlung entworfen und umgesetzt, ohne dass ein Anwalt die Federführung hatte.

  • Vertrags-Design: Ein Strategieberater hat die Verkaufsverträge (SPA) für Ihren Asset-Deal erstellt und als „Standard“ deklariert.

  • Personal-Restrukturierung: Ein Consultant hat rechtlich verbindliche Zusagen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) gemacht, die sich nun als falsch erweisen.

  • Haftungs-Vakuum: Ein Consultant hat Ihnen zur Haftungsvermeidung geraten, verfügt aber selbst über keinerlei Versicherungsschutz für juristische Fehlberatung.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 14 bis 60 Tage (Audit bis Rückforderung)

Geschätzte Kosten: 2.500 bis 7.500 €

Nun Honorar zurückhole, Schaden begrenzen und anfragen:

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.