Wachstum durch Team-Power: Das rechtssichere Co-Founder Agreement für visionäre Unternehmer

Wer einen Mitgründer an Bord holt oder Mitarbeiter zu Partnern macht, legt den Grundstein für den Erfolg – oder für kostspielige Konflikte. SOLVE schützt Ihre Vision durch maßgeschneiderte Gründerverträge, die klare Regeln für die Zusammenarbeit, Anteilsverteilung und den Ernstfall definieren. Wir sorgen dafür, dass der Einzug neuer Partner Ihre Handlungsfähigkeit stärkt und Ihr Unternehmen für künftige Investoren attraktiv bleibt.

SOLVE

Ihr Partner für ein CoFounder-Agreement

Wir entwerfen eine individuelle Gründervereinbarung, die Ihre Rollenverteilung, Entscheidungskompetenzen und Stimmrechte im Unternehmen präzise und rechtssicher fixiert. Zur Absicherung der langfristigen Motivation implementieren wir moderne Vesting-Klauseln, bei denen Anteile erst über einen definierten Zeitraum oder nach Erreichen spezifischer Meilensteine endgültig verdient werden. Wir regeln detailliert die Handhabung von geistigem Eigentum (IP-Transfer), damit alle während der Zusammenarbeit entwickelten Innovationen zweifelsfrei und dauerhaft im Eigentum der Gesellschaft verbleiben. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder dem Ausscheiden eines Partners integrieren wir klare Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen sowie Vorkaufsrechte zur Vermeidung unerwünschter Gesellschafterwechsel.

Zusätzlich gestalten wir rechtssichere Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeitsvereinbarungen, um das wertvolle Know-how Ihres Unternehmens auch bei einem späteren Team-Split effektiv zu schützen. Wir beraten Sie umfassend zur optimalen gesellschaftsrechtlichen Struktur, ob durch direkte Anteilsübertragungen oder durch virtuelle Beteiligungsprogramme für Partner in der Kennenlernphase. Unsere Experten moderieren die Verhandlungen zwischen den Gründern, um ein faires Gleichgewicht der Interessen herzustellen und eine belastbare Vertrauensbasis für die gemeinsame Skalierung zu schaffen. Wir bereiten alle notwendigen Gesellschafterbeschlüsse und Notarunterlagen vor, damit die formelle Aufnahme des neuen Partners reibungslos und rechtlich unangreifbar erfolgt.

Abschließend integrieren wir Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln in Ihre Satzung, um bei einem späteren Verkauf des Unternehmens maximale Flexibilität für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Aufnahme eines Tech-Founders: Ein Solo-Gründer holt einen technischen Partner dazu und möchte die Anteilsabgabe an den Entwicklungsfortschritt koppeln.

  • Vom Mitarbeiter zum Partner: Ein wertvoller Key-Employee soll durch eine Beteiligung langfristig an das Unternehmen gebunden werden (Equity-Incentive).

  • Vesting-Strukturierung: Das Gründerteam möchte sicherstellen, dass Anteile bei einem frühzeitigen Verlassen des Projekts an die Firma zurückfallen.

  • Konfliktprävention: Festlegung von „Deadlock“-Regelungen für den Fall, dass sich die Partner bei strategischen Entscheidungen nicht einigen können.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 5 bis 30 Tage (je nach Verhandlungsdauer)

Geschätzte Kosten: 4.000 bis 6.500 €

Nun den Partner ins Boot holen und anfragen:

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