Haftungssicher durch die Krise: Schutz vor Haftung und Strafbarkeit für Geschäftsführer

In der Unternehmenskrise stehen Geschäftsführer persönlich an vorderster Front und riskieren bei Fehlentscheidungen ihr gesamtes Privatvermögen. SOLVE schützt Sie vor den gefährlichen Fallstricken der Durchgriffshaftung, insbesondere bei rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerschulden. Wir agieren als Ihr rechtlicher Schutzschild, um Ihre Existenz zu sichern und strafrechtliche Konsequenzen konsequent abzuwenden.

SOLVE

Executive Protection durch das SOLVE-Prinzip

Wir analysieren unmittelbar Ihre persönlichen Haftungsrisiken und identifizieren kritische Rückstände bei Sozialversicherungsträgern sowie dem Finanzamt zur Vermeidung einer persönlichen Inanspruchnahme. Zur Abwehr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt priorisieren wir die Tilgung der Arbeitnehmeranteile innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen. Wir implementieren ein striktes Zahlungsverbot für nicht privilegierte Gläubiger ab Eintritt der Insolvenzreife, um den masseschmälernden Zahlungsfluss und damit Ihre direkte Erstattungspflicht gegenüber der Gesellschaft zu stoppen. In intensiven Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern erwirken wir Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen, die Ihre persönliche Haftung gemäß § 69 AO und § 823 BGB effektiv unterbinden.

Zusätzlich prüfen wir den Versicherungsschutz Ihrer D&O-Police und führen die notwendige Korrespondenz mit dem Versicherer zur Deckung potenzieller Schadensersatzansprüche. Wir erstellen eine rechtssichere Dokumentation Ihrer Entscheidungsgrundlagen im Sinne der Business Judgment Rule, um Vorwürfe der Pflichtverletzung bereits im Keim zu ersticken. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie zur Kommunikation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, damit Ihre Interessen im Verfahren gewahrt bleiben und keine unberechtigten Regressforderungen gestellt werden.

Abschließend begleiten wir Sie durch alle Phasen der persönlichen Enthaftung, um Ihre finanzielle Freiheit und berufliche Reputation für die Zeit nach der Unternehmenskrise zu bewahren.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Rückständige Sozialbeiträge: Die Krankenkassen drohen mit Strafanzeigen wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

  • Finanzamtshaftung: Das Finanzamt fordert die Umsatzsteuer persönlich vom Geschäftsführer ein, da diese bei Fälligkeit nicht mehr aus der Masse gezahlt wurde.

  • Insolvenzverschleppung: Es besteht die Sorge, den Insolvenzantrag zu spät gestellt zu haben, was nun zivilrechtliche Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter nach sich zieht.

  • D&O-Versicherungsfall: Der Geschäftsführer wird persönlich auf Schadensersatz verklagt und benötigt Unterstützung bei der Inanspruchnahme seiner Haftpflichtversicherung.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 5 bis 10 Tage

Geschätzte Kosten: 3.500 bis 12.000 € (je nach Komplexität)

Nun sich als Geschäftsführer absichern und anfragen:

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