Wir identifizieren zunächst die Betroffenheit Ihres Unternehmens nach den neuen Schwellenwerten und ordnen Sie präzise den Kategorien der „wesentlichen“ oder „wichtigen“ Einrichtungen zu. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überarbeiten wir Ihre internen IT-Sicherheitsrichtlinien und implementieren rechtskonforme Prozesse für das vorgeschriebene Risikomanagement in der gesamten Lieferkette. Wir formulieren rechtssichere Klauseln für Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern und Zulieferern, um die notwendigen Sicherheitsstandards vertraglich durchzusetzen und Haftungsrisiken effektiv abzuwälzen. Unsere Experten etablieren ein effizientes Meldesystem, das die extrem kurzen Fristen von 24 Stunden für die Erstmeldung bei Sicherheitsvorfällen gegenüber den Aufsichtsbehörden garantiert.
Parallel dazu führen wir spezifische Schulungen für die Geschäftsführung durch, um die gesetzlich geforderten Nachweise über die Kenntnisse im Bereich Cybersicherheit rechtssicher zu dokumentieren. Wir begleiten die Einführung von Business-Continuity-Strategien und Backup-Konzepten aus juristischer Sicht, damit Ihr Unternehmen im Falle eines Cyberangriffs die gesetzliche Schadensminderungspflicht vollumfänglich erfüllt. Durch regelmäßige Compliance-Audits prüfen wir die Wirksamkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und bereiten Sie auf potenzielle Prüfungen durch das BSI oder andere Aufsichtsorgane vor. Wir beraten Sie bei der Auswahl und dem Abschluss von Cyber-Versicherungen, um sicherzustellen, dass die Versicherungsbedingungen die spezifischen Anforderungen der NIS-2-Regulierung lückenlos abdecken.