Diskretion und Durchsetzung: Ihr Schutz bei Steuerfahndung und Schätzungsdruck

Wenn das Finanzamt mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung droht oder die Buchhaltung durch eine Schätzung (nach § 162 AO) massiv belastet, steht oft die Existenz des Unternehmers auf dem Spiel. SOLVE agiert als Ihre Firewall gegenüber der Finanzverwaltung. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Steuerfahndung, entkräften unberechtigte Tatverdachtsmomente und verhandeln mit den Behörden auf Augenhöhe, um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden und überzogene Steuerfestsetzungen zu korrigieren.

SOLVE

Verteidigung bei Steuerproblemen durch das SOLVE-Prinzip

Wir übernehmen sofort nach Mandatierung die Verteidigungsführung und stellen sicher, dass Ihre Beschuldigtenrechte gegenüber der Steuerfahndung (StraFa) und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bu Stra) gewahrt bleiben. Wir analysieren die Ermittlungsakte bis ins kleinste Detail, um formelle Fehler in der Prüfungsanordnung oder bei Durchsuchungsbeschlüssen zu identifizieren und strategisch gegen die Behörde zu verwenden. In Fällen, in denen das Finanzamt aufgrund fehlender oder mangelhafter Dokumentation zu astronomischen Schätzungen greift, führen wir eine rechtssichere Gegenkalkulation durch und erzwingen eine Rückkehr zu sachgerechten Besteuerungsgrundlagen. Wir beraten Sie umfassend zur Möglichkeit und Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) und begleiten Sie bei der Nacherklärung der Einkünfte, um eine gerichtliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Parallel dazu verhandeln wir taktisch kluge „Tatsächliche Verständigungen“ mit der Finanzbehörde, um langwierige Prozesse abzukürzen und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen zurückzugewinnen. Wir schützen Ihr Privat- und Betriebsvermögen vor vorzeitigen Pfändungsmaßnahmen und Arrestbeschlüssen, indem wir Aussetzungen der Vollziehung (AdV) erwirken. Unsere Experten koordinieren die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, um eine lückenlose Verteidigungsstrategie aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht zu gewährleisten. Wir vertreten Sie mit Nachdruck in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten, um unberechtigte Steuerbescheide aufzuheben.

Abschließend implementieren wir in Ihrem Unternehmen ein steuerliches Kontrollsystem (Tax Compliance), das künftige Konflikte mit der Betriebsprüfung bereits im Vorfeld ausschließt und Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer dauerhaft absichert.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Ermittlungsverfahren: Einleitung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Umsatzsteuerbetrug oder Scheinfirmen-Konstrukte.

  • Schätzungsabwehr: Das Finanzamt setzt Gewinne aufgrund von Mängeln in der Kassenführung (z. B. Gastronomie) willkürlich zu hoch an.

  • Durchsuchungsbegleitung: Akuthilfe bei einer Razzia in Geschäfts- oder Privaträumen zur Sicherstellung der Rechte des Unternehmers.

  • Haftungsbescheide: Abwehr der persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 69 AO).

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 3 bis 24 Monate (je nach Umfang der Ermittlungen)

Geschätzte Kosten: 5.000 bis 50.000 € (Abrechnung meist nach Zeitaufwand & Bedeutung)

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