Wir übernehmen sofort nach Mandatierung die Verteidigungsführung und stellen sicher, dass Ihre Beschuldigtenrechte gegenüber der Steuerfahndung (StraFa) und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bu Stra) gewahrt bleiben. Wir analysieren die Ermittlungsakte bis ins kleinste Detail, um formelle Fehler in der Prüfungsanordnung oder bei Durchsuchungsbeschlüssen zu identifizieren und strategisch gegen die Behörde zu verwenden. In Fällen, in denen das Finanzamt aufgrund fehlender oder mangelhafter Dokumentation zu astronomischen Schätzungen greift, führen wir eine rechtssichere Gegenkalkulation durch und erzwingen eine Rückkehr zu sachgerechten Besteuerungsgrundlagen. Wir beraten Sie umfassend zur Möglichkeit und Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) und begleiten Sie bei der Nacherklärung der Einkünfte, um eine gerichtliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Parallel dazu verhandeln wir taktisch kluge „Tatsächliche Verständigungen“ mit der Finanzbehörde, um langwierige Prozesse abzukürzen und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen zurückzugewinnen. Wir schützen Ihr Privat- und Betriebsvermögen vor vorzeitigen Pfändungsmaßnahmen und Arrestbeschlüssen, indem wir Aussetzungen der Vollziehung (AdV) erwirken. Unsere Experten koordinieren die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, um eine lückenlose Verteidigungsstrategie aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht zu gewährleisten. Wir vertreten Sie mit Nachdruck in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten, um unberechtigte Steuerbescheide aufzuheben.