Wir analysieren Ihre bestehende Struktur und wählen die steuerlich wie rechtlich vorteilhafteste Umwandlungsart wie Verschmelzung, Spaltung oder den formwechselnden Prozess aus. Zur Vorbereitung erstellen wir einen detaillierten Umwandlungsplan oder Entwurf des Umwandlungsbeschlusses, der alle gesetzlichen Anforderungen an die Vermögensübertragung präzise erfüllt. Wir koordinieren die notwendige Schlussbilanzierung mit Ihrem Steuerberater, um eine Buchwertfortführung sicherzustellen und die Aufdeckung stiller Reserven konsequent zu vermeiden. In enger Abstimmung mit den Gesellschaftern entwerfen wir die neue Satzung oder den Gesellschaftsvertrag, der exakt auf die Erfordernisse der neuen Rechtsform zugeschnitten ist.
Parallel dazu bereiten wir die umfassenden Berichte der Geschäftsführung vor und leiten bei Bedarf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Umwandlung durch externe Sachverständige ein. Wir steuern den gesamten Prozess der Mitarbeiterinformation gemäß § 613a BGB, um den Übergang der Arbeitsverhältnisse rechtssicher zu gestalten und Unruhen in der Belegschaft zu vermeiden. Unsere Experten begleiten die notarielle Beurkundung aller erforderlichen Beschlüsse und überwachen die korrekte Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister am Sitz aller beteiligten Rechtsträger. Wir sichern die Kontinuität Ihrer bestehenden Verträge und Lizenzen ab, indem wir die Rechtsnachfolge gegenüber Banken, Vermietern und Vertragspartnern proaktiv und formal korrekt kommunizieren.