Die unberechtigte Abmahnung: Verteidigen Sie Ihre Akte und Ihren Job

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie ist eine „gelbe Karte“, die in Ihrer Personalakte steht und Ihre berufliche Zukunft belasten kann. Doch viele Abmahnungen sind rechtlich fehlerhaft – sei es durch ungenaue Vorwürfe, fehlende Anhörungen oder falsche Tatsachenbehauptungen. SOLVE prüft die Wirksamkeit Ihrer Abmahnung und setzt die Rücknahme sowie die Entfernung aus der Personalakte durch. Wir sorgen dafür, dass Ihr guter Ruf gewahrt bleibt und der Vermerk nicht zum Sprungbrett für eine Entlassung wird.

SOLVE

Abmahnungs-Schutz durch das SOLVE-Prinzip

Wir analysieren die Ihnen zugestellte Abmahnung unmittelbar auf formelle und inhaltliche Mängel, wie zum Beispiel die notwendige Warnfunktion und die präzise Benennung des angeblichen Fehlverhaltens. Wir prüfen, ob der Arbeitgeber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat oder ob die Vorwürfe auf Missverständnissen oder unzureichenden Beweisen beruhen. Zur Verteidigung Ihrer Position formulieren wir eine rechtssichere Gegendarstellung gemäß § 83 BetrVG, die zwingend in Ihre Personalakte aufgenommen werden muss und Ihre Sicht der Dinge dokumentiert. Wir fordern den Arbeitgeber mit Nachdruck zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung des Dokuments aus der Akte auf, falls die Vorwürfe nachweislich unhaltbar sind.

Parallel dazu beraten wir Sie strategisch darüber, ob ein sofortiges Vorgehen sinnvoll ist oder ob wir die Unwirksamkeit taktisch erst in einem späteren Kündigungsschutzprozess geltend machen sollten. In Gesprächen mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat agieren wir als Ihr diplomatischer, aber bestimmter Vertreter, um die Situation zu deeskalieren, ohne Ihre Rechtsposition aufzugeben. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beweissicherung, um Entlastungszeugen oder schriftliche Belege für Ihr korrektes Verhalten rechtssicher zu sichern. Sollte der Arbeitgeber uneinsichtig bleiben, führen wir für Sie die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Abschließend stellen wir sicher, dass Sie durch Ihre Gegenwehr nicht zum Ziel weiterer Repressalien werden und Ihr Arbeitsverhältnis auf einer fairen und rechtlich korrekten Basis fortgeführt werden kann.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Ungenauigkeit: Die Abmahnung enthält nur pauschale Vorwürfe wie „schlechte Arbeitsleistung“, ohne konkrete Zeitpunkte oder Vorfälle zu nennen.

  • Falsche Tatsachen: Ihnen wird ein Fehlverhalten vorgeworfen (z. B. Verspätung), das Sie durch Zeugen oder Aufzeichnungen widerlegen können.

  • Unverhältnismäßigkeit: Eine Abmahnung wegen einer einmaligen, geringfügigen Unachtsamkeit nach Jahren beanstandungsfreier Arbeit.

  • Vorbereitung einer Kündigung: Der Arbeitgeber konstruiert Abmahnungen, um eine betriebsbedingte Kündigung in eine (günstigere) verhaltensbedingte Kündigung umzuwandeln.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 7 bis 30 Tage (außergerichtlich), Verfahren nach Gerichtszeitplan

Geschätzte Kosten: 400 bis 1000 € (oft vollständig durch Rechtsschutzversicherung gedeckt)

Nun gegen Abmahnung vorgehen und anfragen:

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.