Wir entwerfen für Sie einen individuellen Darlehensvertrag, der weit über Standardformulare hinausgeht und spezifische Rückzahlungsmodalitäten, Zinsregelungen und Kündigungsfristen präzise fixiert. Zur Absicherung Ihres Kapitals integrieren wir wirksame Klauseln zur Stellung von Sicherheiten (z. B. Sicherungsübereignung von PKW oder Abtretung von Lohnforderungen), um Ihr Ausfallrisiko zu minimieren. Wir beraten Sie umfassend zur steuerrechtlichen Komponente, insbesondere zur Vermeidung von Schenkungsteuer-Fallen bei zinslosen Darlehen unter Verwandten oder Dritten. In Fällen, in denen bereits Geld geflossen ist, erstellen wir rückwirkende Schuldanerkenntnisse, um eine klare Rechtsgrundlage für die Rückforderung zu schaffen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Prävention von „Lovescamming“: Wir implementieren Schutzmechanismen, die sicherstellen, dass Zahlungen an neue Lebenspartner oder Internetbekanntschaften rechtlich als rückzahlbare Darlehen und nicht als Schenkungen gewalttätet werden. Durch die schriftliche Fixierung und Identitätsprüfung schaffen wir eine Hürde, die Betrüger oft bereits im Vorfeld abschreckt, da diese die gerichtliche Verfolgbarkeit scheuen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, falls vereinbarte Raten ausbleiben, und übernehmen das außergerichtliche Mahnwesen bis hin zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Unsere Experten prüfen zudem, ob im Falle eines Betrugsverdachts parallel strafrechtliche Schritte (Anzeige wegen Betrugs) geboten sind, um den Druck auf den Schuldner zu maximieren.