Die Coaching-Falle: Holen Sie sich Ihr Geld von Online-Coaches zurück!

Hohe Versprechungen, fünfstellige Preise, aber kaum Inhalt? Viele Online-Coachings und Mentoring-Programme sind rechtlich auf sandigem Boden gebaut. Wenn ein Coaching zeitlich und räumlich getrennt stattfindet und eine Lernerfolgskontrolle beinhaltet, gilt es als Fernunterricht. Ohne die erforderliche staatliche Zulassung der ZFU ist der Vertrag gemäß § 7 FernUSG von Anfang an nichtig. SOLVE nutzt diese „juristische Abrissbirne“, um Ihre Verträge zu kündigen und bereits gezahlte Honorare vollständig für Sie zurückzufordern – selbst wenn Sie das Coaching bereits genutzt haben.

SOLVE

Coaching-Rückforderung durch das SOLVE-Prinzip

Wir unterziehen Ihren Coaching-Vertrag und die tatsächliche Durchführung des Programms einer strengen Prüfung anhand der Kriterien des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Wir analysieren, ob das Programm eine räumliche Trennung zwischen Coach und Teilnehmer aufweist und ob Elemente einer Überwachung des Lernerfolgs (z. B. Hausaufgaben, Feedback-Calls, Tests) integriert sind. Sobald wir feststellen, dass eine erforderliche Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) fehlt, erklären wir die Nichtigkeit des Vertrages nach § 12 FernUSG in Verbindung mit § 134 BGB. Dies bedeutet: Der Coach hatte niemals einen Anspruch auf Vergütung und muss alle erhaltenen Zahlungen als ungerechtfertigte Bereicherung an Sie zurückerstatten.

Parallel dazu prüfen wir die Verträge auf Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere auf aggressive Verkaufsmethoden oder irreführende Werbeversprechen („Garantierte Umsätze“). Wir führen die harte Korrespondenz mit dem Coach oder dessen Zahlungsdienstleister (z. B. Digistore24, CopeCart), um laufende Ratenzahlungen sofort zu stoppen und bestehende Lastschriften zu widerrufen. Unsere Experten nutzen die aktuelle Rechtsprechung (z. B. des OLG Celle), die bestätigt, dass das FernUSG auch im B2B-Bereich anwendbar ist, wenn der Coach primär Standardinhalte vermittelt. Wir wehren Einschüchterungsversuche durch Inkasso-Drohungen ab und setzen Ihre Rückforderungsansprüche notfalls gerichtlich durch.

Abschließend befreien wir Sie aus Knebelverträgen und sorgen dafür, dass Ihr Kapital nicht in wirkungslosen „Mindset-Kursen“, sondern wieder in Ihrem eigenen Business landet.

Typische Anwendungsbeispiele:

  • Nicht zugelassene Video-Kurse: Sie haben ein Mentoring gebucht, das primär aus Videomodulen und wöchentlichen Gruppen-Calls besteht, aber keine ZFU-Zulassung hat.

  • B2B-Coaching-Falle: Ein Coach behauptet, das FernUSG gelte nicht für Unternehmer – wir nutzen die neueste Rechtsprechung, um das Gegenteil zu beweisen.

  • Aggressives Closing: Sie wurden in einem „Strategie-Gespräch“ unter Druck gesetzt, einen überteuerten Vertrag abzuschließen.

  • Fehlende Lernerfolgskontrolle: Der Coach behauptet, es sei nur „Beratung“, aber die Struktur des Kurses beweist den Unterrichtscharakter.

Facts:

Geschätzter Zeitraum: 14 bis 45 Tage (bis zum Zahlungsstopp/Rückforderung; Verfahren nach Gericht)

Geschätzte Kosten: 400 bis 1.800 € (abhängig von der Forderungssumme)

Nun Geld zurückholen und anfragen:

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