Wir analysieren zunächst Ihr Immobilienportfolio und identifizieren Objekte, bei denen ein „Step-up“ der Abschreibungsgrundlage wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Wir gestalten die Kaufverträge zwischen den Parteien (z. B. zwischen Ehegatten oder an die nächste Generation) so, dass sie dem Fremdvergleichsgrundsatz strikt standhalten und keine Schenkungsteuer auslösen. Das Herzstück ist die Konzeption des Verkäuferdarlehens: Wir formulieren rechtssichere Darlehensverträge mit marktüblicher Verzinsung, sodass der Kaufpreis nicht sofort fließen muss, sondern über die laufenden Mieteinnahmen verrechnet wird. Wir stellen sicher, dass die Gestaltung nicht als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) gewertet wird, indem wir außersteuerliche Gründe (wie vorweggenommene Erbfolge oder Asset Protection) rechtssicher dokumentieren.
Parallel dazu koordinieren wir die notwendigen Verkehrswertgutachten, um den neuen Kaufpreis gegenüber dem Finanzamt objektiv zu rechtfertigen. Wir beraten Sie zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist, um den Buchgewinn steuerfrei zu realisieren und das AfA-Volumen für den Käufer zu vervielfachen. Unsere Experten implementieren Schutzmechanismen wie Rückauflassungsvormerkungen, damit Sie trotz des Verkaufs die Kontrolle über das Familienvermögen behalten. Wir prüfen die Grunderwerbsteuer-Befreiungen (z. B. bei Verkäufen in gerader Linie oder zwischen Ehegatten), um die Transaktionskosten auf ein Minimum zu reduzieren. Durch die Kombination aus neuem Abschreibungspotenzial und Zinsabzug des Verkäuferdarlehens verwandeln wir steuerpflichtige Mieteinnahmen in steuerfreie Vermögenszuwächse.